Abrechnung, Preise

Abrechnung:

 

Die Abrechnung richtet sich nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH).


Die Behandlungskosten der von mir durchgeführten Therapiemethoden werden von privaten Krankenversicherungen und privaten Krankenzusatzversicherungen entsprechend der vereinbarten Tarife erstattet. Beamte mit Anspruch auf Beihilfe können die Kosten in der Regel bei Ihrer Versicherung einreichen, bitte informieren Sie sich diesbezüglich bei Ihrer Versicherung.


Der Behandlungsvertrag besteht jedoch immer zwischen der Naturheilpraxis und dem Patient, d.h. unabhängig davon, ob Ihre Kasse Ihnen meine Rechnung erstattet oder nicht, ist der Rechnungsbetrag vollständig an die Naturheilpraxis für die erbrachten Leistungen zu bezahlen.


Die gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland übernehmen die Kosten der Behandlungen bei einem/r Heilpraktiker/in nicht. Es besteht jedoch für die Versicherten die Möglichkeit eine Zusatzversicherung für „alternative Heilmethoden“ abzuschließen. Sprechen Sie diesbezüglich bitte mit Ihrer Krankenkasse.

 

 

Preise:


Der allgemeine Regelsatz für nicht versicherte Selbstzahler beträgt je nach Umfang und Art der Behandlung in einem Zeitrahmen von ca. 45 Minuten in etwa 60,- € bis 70,- €


Nach §4 Nr. 14 UStG sind meine Leistungen von der MwSt. befreit.

Druckversion | Sitemap
© Praxis für ganzheitliche Therapien | Gabriela Haltmayr | Völkstr. 7 | 87527 Sonthofen